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Folgende Fragen sollten Sie beantworten können, bevor Sie ein Unternehmen erwerben:
Ein Unternehmenskauf birgt gravierende Risiken. Die folgende Liste hilft Ihnen, daß Sie keine wesentlichen Kriterien übersehen:
Fragen, die Sie immer stellen sollten:
- Ist das Stammkapital nachweislich voll eingezahlt (Vorsicht bei verdeckten Sacheinlagen)?
- Wurden keine unzulässigen Rückzahlungen aus dem Stammkapital oder kapitalersetzende Darlehen vorgenommen?
- Deckt bei einer Kapitalgesellschaft das haftende Eigenkapital die Schulden des Unternehmens?
- Wissen Sie verbindlich, wer welche Firmenanteile hält oder ob es Verfügungsbeschränkungen gibt (Handelsregisterauszüge am besten selbst besorgen)?
- Wird die Haftung des Anlegers per Vertrag wirksam auf die Höhe der Einlage begrenzt?
- Hatten Sie Einsicht in die Bilanzen zumindest der letzten drei Geschäftsjahre sowie eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung nebst Kostennachweis (entfällt bei Neugründungen)?
- Liegt eine Auflistung sämtlicher Dauerschuldverhältnisse vor, die aus der Bilanz nicht ersichtlich sind (beispielsweise langfristige Miet-, Liefer- oder Beraterverträge)?
- Ist z.B. eine GmbH schon im Handelsregister eingetragen?
- Haben Sie sich persönlich vor Ort ein Bild des Unternehmens und der Inhaber gemacht?
- Kann der künftige Unternehmenserfolg - am besten durch ein schriftliches Konzept - schlüssig erklärt werden?
- Gibt es hierzu Stellungnahmen unabhängiger Sachverständiger, beispielsweise eines Wirtschaftsprüfers?
- Sind ausschüttbare Gewinne zumindest nach drei Jahren realistisch zu erwarten?
- Steht der Kaufpreis in einem angemessenen Verhältnis zu Ertragschancen und Risiken?
- Gab es Unregelmäßigkeiten oder gar Konkurse in der Unternehmensgeschichte?
- Ist eine eindeutige Regelung bei Tod eines Mitgesellschafters getroffen?
- Ist eine für Anleger schadenfreie Rückabwicklung garantiert, wenn das benötigte Beteiligungskapital nicht aufgebracht wird?
- Sind die Berechnungsmodalitäten zur Ermittlung des Firmenwerts vertraglich fixiert?
- Sind Ihre Rechte auf jederzeitige Einsicht in Geschäftsunterlagen gewahrt?
- Können mögliche Zugewinnansprüche von Partnern der Inhaber nicht zum Firmenzwangsverkauf führen?
- Ist eine Kündigungsmöglichkeit der Beteiligung mindestens innerhalb eines Jahres möglich?
- Gibt es eine vertragliche Auflistung von Geschäftsmaßnahmen, bei denen Sie zuvor unbedingt gefragt werden wollen (zum Beispiel Firmenkäufe oder der Verkauf der Firma)?
- Haben Sie ein Andienungs- beziehungsweise Vorkaufsrecht bei der Abgabe einer Beteiligung?
- Bei stillen Beteiligungen: Sind Sie auch an der Mehrung des Firmenwerts beteiligt (- atypisch stille Beteiligung)?
- Besteht ein jederzeitiges Auskunftsrecht auch gegenüber dem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer?
 Fragen zum Unternehmen:
- Existiert eine produktbezogene Markt- und unternehmerische Konkurrenzanalyse?
- Besteht eine plausible Marketingstrategie samt Kostenkalkulation?
- Ist die Unternehmensfinanzierung ausreichend und fristgerecht gesichert?
- Können Sie über Ihre Hausbank eine positive Bankauskunft über das Unternehmen bekommen?
- Sind Prozesse mit früheren oder aktuellen Geldgebern sowie Mitarbeitern oder wegen Lizenz- oder Patentverletzungen anhängig (Ausnahme bei Sanierungsfällen,
siehe unten)?
Fragen bei Sanierungsfällen:
- Liegt ein tragfähiges Sanierungskonzept vor, zu dem auch die Banken stehen?
- Kann der Sanierer Erfahrung nachweisen, und ist er nach dem Rechtsberatungsgesetz autorisiert?
- Besteht die grundsätzliche Bereitschaft einer Bank, nach Abschluß der Sanierung dem Unternehmen als Hausbank zur Verfügung zu stehen?
- Existiert eine Liste sämtlicher Verbindlichkeiten mit den jeweiligen Fristigkeiten?
- Ist, etwa durch einen Treuhänder, gewährleistet, daß Ihr Geld erst dann in die Firma einbezahlt wird, wenn die Durchführung eines außergerichtlichen Vergleichs sichergestellt ist?
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